Abrüstung des Iraks


Die Resolution 1441 des Sicherheitsrates im November 2002 war das Ergebnis intensiver diplomatischer Bemühungen von Kriegsbefürwortern und -gegnern im Vorfeld des Krieges. Es geht nicht eindeutig aus ihr hervor, ob sie einen Angriff legitimiert oder nicht. So berufen sich die USA darauf, dass die Resolution im Falle einer Nichtabrüstung des Iraks "ernsthafte Konsequenzen" androht. Andere dagegen sehen in dem Begriff „ernsthafte Konsequenzen“ nicht die Anwendung von Gewalt inbegriffen. Dagegen hatte die Resolution 678 von 1990, durch die der Zweite Golfkrieg legitimiert wurde, den Einsatz von "allen erforderlichen Mitteln" erlaubt. Allerdings beschränkte sie sich ausschließlich auf die Befreiung Kuwaits und billigte die Anwendung von Gewalt nur unter Zustimmung des UN-Sicherheitsrats.